Ablauf

Nach der Kontaktaufnahme lade ich Sie und Ihr Kind 
(bzw. Dich als Jugendliche(n)/junge(n) Erwachsene(n) auf Wunsch alleine) zum Erstgespräch ein. In diesem Gespräch bekomme ich einen Eindruck der Problematik und kann beurteilen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt.

Wenn eine Behandlung erfolgen soll, finden zunächst fünf probatorische Sitzungen statt. Hier lernen wir uns kennen und prüfen die Möglichkeit eine vertrauensvolle Beziehung herzustellen. 
 

In dieser Phase findet außerdem die weitere Diagnostik statt, z.B. in Form von Fragebögen.  Zum Ende der Probatorik formulieren wir gemeinsam die Therapieziele und stellen den Antrag an die Krankenkasse.

Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse, kann die Therapie beginnen. Die Therapiesitzungen finden wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten. Die Stunden werden in Teilschritten beantragt. In der Regel werden im ersten Schritt 12 Einzelsitzungen plus 3 Bezugspersonenstunden beantragt. Eine Kurzzeittherapie ist nach 24 Sitzungen plus 6 Bezugspersonenstunden beendet. Bei Bedarf kann in eine Langzeittherapie (insgesamt 60 Sitzungen plus 12 Bezugspersonenstunden) umgewandelt werden.
 


 

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regeldie Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Dies ist auch vom Vertrag abhängig, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten  (GOP). Es ist sinnvoll, sich die Kostenübernahme von Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn schriftlich bestätigen zu lassen.

Kosten

Kostenerstattung bei gesetzlich Krankenversicherten

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht ohne Weiteres die Kostenübernahme, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Es ist möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen des sog. „Kostenerstattungsverfahrens“ zu beantragen, da Sie bzw. Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben, wenn eine psychischen Erkrankung vorliegt. Dafür ist es notwendig, einen gesonderten Antrag zu stellen.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung finden Sie hier.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten selbst übernehmen. Die Kosten für eine Psychotherapiesitzung von 50 Minuten richten sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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